Heizungscheck
Die vergangenen Preisschocks für Gas, Öl oder Pellets sind bei vielen noch in Erinnerung. Viele haben ihre Herzkörper heruntergedreht, um mehr Energie zu sparen und sich vielleicht gefragt, was man noch machen kann? Gut wer einen engagierten Fachhandwerker hat, der ihm die Heizung optimal einstellt und ihn auf Möglichkeiten hinweist, an welcher Stellschraube noch gedreht werden kann. An diesem Konzept setzen wir an, indem wir Ihre Heizungsanlage in einem gründlichen Heizungscheck durchleuchten. Ziel ist es Optimierungspotentiale an den Einstellungen zu erkennen, mögliche Konzepte für eine energieeffiziente Steuerung von Heizung und Warmwasser zu entwickeln und Einsparmöglichkeiten durch Dämmmaßnahmen, oder einen hydraulischen Abgleich aufzuzeigen. Nutzen Sie auch die Fördermöglichkeiten des Bundes für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.​​
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Vergessen Sie nicht die Verpflichtung eines Heizungschecks durch die EnSimiMAV.

EnSimiMAV Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Die Verordnung verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, in denen Gasheizungen genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchführen zu lassen. Festgestellt werden soll, ob die Einstellungen der Heizung energieeffizient optimiert sind, die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist, effiziente Pumpen eingesetzt werden und ob Rohrleitungen gedämmt sind.
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Zur Optimierung einer Heizungsanlage zählen regelmäßig die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Optimierung der Heizkurve, die Aktivierung der Nachtabsenkung o.Ä., die Optimierung des Zirkulationsbetriebs, die Absenkung der Heizgrenztemperatur und die entsprechende Information des Betreibers.
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Die Überprüfung ist durch eine fachkundige Person, zugelassene Energieberater, Schornsteinfeger oder Fachhandwerker durchzuführen. Das Ergebnis ist in Textform festzuhalten.
Eine Verpflichtung zur Durchführung von Optimierungsmaßnahmen besteht für Wohngebäude min. 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.23 und für Wohngebäude mit min. 6 Wohneinheiten bis zum 15.09.2024.